Elektronisches Verfahren (EMCS)
Beförderungen gelten grundsätzlich nur dann als unter Steueraussetzung durchgeführt, wenn sie mit einem elektronischen Verwaltungsdokument im EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren Excise Movement and Control System (EMCS) erfolgen.
Für eine Teilnahme am EMCS-Verfahren bedarf es einer vorherigen Anmeldung bei der Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement.
Die Voraussetzungen und Bedingungen, unter welchen Personen elektronisch Nachrichten über EMCS mit den Zollbehörden austauschen können, sind in der Verfahrensanweisung EMCS festgelegt.
Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren EMCS
Detaillierte Informationen zum Verfahren EMCS erhalten Sie in den Fachthemen:
Detaillierte Informationen zur Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren innerhalb Deutschlands erhalten Sie in den Fachthemen: