Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Was unterscheidet Erlass, Erstattung und Vergütung voneinander?

ErlassErstattungVergütung
Wurde die Steuer schon entrichtet?Die Steuer ist entstanden, wurde aber noch nicht durch den Steuerschuldner entrichtet.Die Steuer ist entstanden und wurde bereits durch den Steuerschuldner entrichtet.Die Steuer ist entstanden und wurde bereits durch den Steuerschuldner entrichtet.
Wann ist die Entlastung zu beantragen?Bevor die Steuer entrichtet wird, kann der Erlass der Steuer beantragt werden. Durch den Erlass erlischt die Steuer und muss nicht mehr bzw. nicht mehr in voller Höhe entrichtet werden.Wurde die Steuer schon entrichtet, kann im Nachhinein die (Rück-) Erstattung der Steuer beantragt werden. Die Steuer wurde durch ein anderes Unternehmen (Steuerschuldner), bereits entrichtet und anschließend einem Dritten in Rechnung gestellt. Der Dritte kann im Nachhinein die Vergütung der Steuer für sich beantragen
Wer hat den Antrag auf Entlastung zu stellen?Der Steuerschuldner hat den Antrag zu stellen.Der Steuerschuldner hat den Antrag zu stellen.Der Dritte hat den Antrag zu stellen.
Wer wird von der Steuer entlastet?Der Steuerschuldner wird von der Steuer entlastet.Der Steuerschuldner wird von der Steuer entlastet.Der Dritte wird von der Steuer entlastet.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen