Nach einer Rücklastschrift (zum Beispiel wegen nicht ausreichender Deckung Ihres Kontos) ruht Ihr SEPA-Lastschriftverfahren und muss von Ihnen reaktiviert werden. Die Reaktivierung des SEPA-Lastschriftmandats können Sie online im Zoll-Portal durchführen.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" [Anmeldung notwendig]
(Pfad: "Bankdaten verwalten">"SEPA-Mandat reaktivieren")
Nähere Informationen zum Zoll-Portal (Fachbeitrag)
Außerdem können Sie sich zur Reaktivierung eines ausgesetzten SEPA-Lastschriftmandats auch an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer wenden.
Kontaktdaten der Zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Wurde der fällige Betrag der Rücklastschrift überwiesen und das SEPA-Lastschriftverfahren nicht reaktiviert, wird im folgenden Entrichtungszeitraum die Steuer nicht mehr wie bisher automatisch von Ihrem Konto abgebucht.