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Fragen und Antworten

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Fragen und Antworten

  • Nach der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt Ihre Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten zu Ihrem Steuerfall an die Zollverwaltung. Auf der Grundlage der übermittelten Daten wird ein Steuerbescheid erstellt. Dieser wird in der Regel zwei Wochen nach der Zulassung versandt.

  • Bei der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich um eine unbefristete Steuerfestsetzung gemäß § 12 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Der erstellte Steuerbescheid behält für die Folgejahre seine Gültigkeit. Höhe und Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer ergeben sich aus dem Steuerbescheid.

    Jährliche Zahlungserinnerungen vor Fälligkeit werden durch die Zollverwaltung nicht versandt.

  • Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug können Sie mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen berechnen. Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Hinweise.

  • Voraussetzung für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist das Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats. Das Zoll-Portal bietet Ihnen die einfache und sichere Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer online zu erteilen.

    Daneben besteht die Möglichkeit, für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats das Formular 032021 zu nutzen. Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein. Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular 032021 direkt an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

  • Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat sind Ihrem zuständigen Hauptzollamt mitzuteilen. Das Zoll-Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, die Änderung der Bankverbindung online durchzuführen.

    Daneben kann die Mitteilung auch schriftlich bzw. in Textform unter Angabe

    • des amtlichen Kennzeichens des Fahrzeugs,
    • der Mandatsreferenznummer,
    • der IBAN des Zahlers

    zum Beispiel auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Die Mandatsänderung ist durch den Girokontoinhaber zu zeichnen (zum Beispiel "Mit freundlichen Grüßen <Name des Girokontoinhabers>") und dem zuständigen Hauptzollamt zu übersenden. Sofern Sie die Daten im Internet per einfacher E-Mail übermitteln, beachten Sie bitte, dass dies mit Risiken verbunden ist, weil sie von Unbefugten gelesen oder abgefangen werden können.

    Ändert sich die Person des Zahlers, ist in jedem Fall die Erteilung eines neuen SEPA-Lastschriftmandats online im Zoll-Portal oder auf dem Formular 032021 erforderlich.

  • Sofern Sie Ihre fällige Steuer bereits gezahlt haben, sollten Sie dies der Zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer umgehend unter Angabe Ihrer Bankverbindung, dem Zahlungsdatum und der Steuernummer mitteilen.

    Sie haben eine Mahnung wegen Zahlungsverzug erhalten, dann zahlen Sie bitte die fälligen Beträge wie in der Mahnung formuliert.

    Beachten Sie bitte, dass nach einer Rücklastschrift (zum Beispiel wegen nicht ausreichender Deckung Ihres Kontos) das SEPA-Lastschriftverfahren ruht und von Ihnen reaktiviert werden muss. Die Reaktivierung des SEPA-Lastschriftmandats können Sie online im Zoll-Portal durchführen.

    Außerdem können Sie sich zur Reaktivierung eines ausgesetzten SEPA-Lastschriftmandats auch an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer wenden.

  • Nach einer Rücklastschrift (zum Beispiel wegen nicht ausreichender Deckung Ihres Kontos) ruht Ihr SEPA-Lastschriftverfahren und muss von Ihnen reaktiviert werden. Die Reaktivierung des SEPA-Lastschriftmandats können Sie online im Zoll-Portal durchführen.

    Außerdem können Sie sich zur Reaktivierung eines ausgesetzten SEPA-Lastschriftmandats auch an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer wenden.

    Wurde der fällige Betrag der Rücklastschrift überwiesen und das SEPA-Lastschriftverfahren nicht reaktiviert, wird im folgenden Entrichtungszeitraum die Steuer nicht mehr wie bisher automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

  • Nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs übermittelt Ihre Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten zu Ihrem Steuerfall an die Zollverwaltung. Auf der Grundlage der übermittelten Daten wird ein Abmeldebescheid erstellt. Dieser wird in der Regel zwei Wochen nach der Abmeldung versandt.

  • Guthaben werden in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung des Fahrzeugs ausgezahlt, sofern Ihrem zuständigen Hauptzollamt eine Bankverbindung für die Auszahlung bekannt ist.
    Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Auszahlung automatisch an die für die Abbuchung verwendete Bankverbindung.

  • Das Zoll-Portal bietet Ihnen die einfache und sichere Möglichkeit, eine Bankverbindung online mitzuteilen, auf die der Erstattungsbetrag ausgezahlt werden soll.

    Daneben kann zur Mitteilung der Bankverbindung für Erstattungszwecke auch das Formular 3815 genutzt werden. Das Formular ist Ihrem zuständigen Hauptzollamt zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass die Angabe von IBAN und gegebenenfalls BIC zwingend erforderlich ist.

  • Guthaben werden ausschließlich auf eine benannte Bankverbindung überwiesen. Barauszahlungen oder die Ausstellung von Verrechnungsschecks sind nicht möglich.

  • Änderungen von Halterdaten (z.B. Name bzw. Firmenbezeichnung, Adresse) sind nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen. Die Zulassungsbehörde übermittelt die Daten anschließend automatisiert zur Aktualisierung an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

    Ein Anschriftenverzeichnis aller Zulassungsbehörden finden Sie auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts.

  • Anträge auf Steuervergünstigungen können entweder direkt bei der Zulassung des Fahrzeugs oder zu jedem späteren Zeitpunkt (bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen) beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Das Zoll-Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, Steuervergünstigungen online zu beantragen und notwendige Nachweisunterlagen in digitaler Form hochzuladen.

    Für die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen und ausländischen Personenkraftfahrzeugen muss kein Antrag gestellt werden.

    Informationen zu Steuervergünstigungen und Hinweise zu den notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf folgender Seite:

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