Wann erhalte ich den Steuerbescheid für mein neu zugelassenes Fahrzeug?
Nach der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt Ihre Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten zu Ihrem Steuerfall an die Zollverwaltung. Auf der Grundlage der übermittelten Daten wird ein Steuerbescheid erstellt. Dieser wird in der Regel zwei Wochen nach der Zulassung versandt.
Erhalte ich jedes Jahr einen neuen Steuerbescheid?
Bei der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich um eine unbefristete Steuerfestsetzung gemäß § 12 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Der erstellte Steuerbescheid behält für die Folgejahre seine Gültigkeit. Höhe und Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer ergeben sich aus dem Steuerbescheid.
Jährliche Zahlungserinnerungen vor Fälligkeit werden durch die Zollverwaltung nicht versandt.
Wie hoch ist die Kraftfahrzeugsteuer für mein Fahrzeug?
Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug können Sie mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen berechnen. Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Hinweise.
Kfz-Steuer-Rechner
Wie kann ich am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen?
Voraussetzung für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist das Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats. Das Zoll-Portal bietet Ihnen die einfache und sichere Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer online zu erteilen.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" [Anmeldung notwendig]
(Pfad: "Bankdaten verwalten">"SEPA-Mandat neu erteilen")
Nähere Informationen zum Zoll-Portal (Fachbeitrag)
Daneben besteht die Möglichkeit, für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats das Formular 032021 zu nutzen. Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein. Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular 032021 direkt an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Formular 032021
Merkblatt SEPA-AusfüllhilfePDF | 684 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Zuständiges Hauptzollamt (Dienststellensuche)
Wie kann ich die Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat anzeigen (z.B. Änderung der Kontoverbindung oder des Namens des Kontoinhabers)?
Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat sind Ihrem zuständigen Hauptzollamt mitzuteilen. Das Zoll-Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, die Änderung der Bankverbindung online durchzuführen.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" [Anmeldung notwendig]
(Pfad: "Bankdaten verwalten">"SEPA-Mandat ändern")
Nähere Informationen zum Zoll-Portal (Fachbeitrag)
Daneben kann die Mitteilung auch schriftlich bzw. in Textform unter Angabe
- des amtlichen Kennzeichens des Fahrzeugs,
- der Mandatsreferenznummer,
- der IBAN des Zahlers
zum Beispiel auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Die Mandatsänderung ist durch den Girokontoinhaber zu zeichnen (zum Beispiel "Mit freundlichen Grüßen <Name des Girokontoinhabers>") und dem zuständigen Hauptzollamt zu übersenden. Sofern Sie die Daten im Internet per einfacher E-Mail übermitteln, beachten Sie bitte, dass dies mit Risiken verbunden ist, weil sie von Unbefugten gelesen oder abgefangen werden können.
Ändert sich die Person des Zahlers, ist in jedem Fall die Erteilung eines neuen SEPA-Lastschriftmandats online im Zoll-Portal oder auf dem Formular 032021 erforderlich.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" [Anmeldung notwendig]
(Pfad: "Bankdaten verwalten">"SEPA-Mandat neu erteilen")
Formular 032021
Merkblatt SEPA-AusfüllhilfePDF | 684 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Zuständiges Hauptzollamt (Dienststellensuche)
Was ist bei einer Mahnung zu veranlassen?
Sofern Sie Ihre fällige Steuer bereits gezahlt haben, sollten Sie dies der Zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer umgehend unter Angabe Ihrer Bankverbindung, dem Zahlungsdatum und der Steuernummer mitteilen.
Kontaktdaten der Zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Sie haben eine Mahnung wegen Zahlungsverzug erhalten, dann zahlen Sie bitte die fälligen Beträge wie in der Mahnung formuliert.
Beachten Sie bitte, dass nach einer Rücklastschrift (zum Beispiel wegen nicht ausreichender Deckung Ihres Kontos) das SEPA-Lastschriftverfahren ruht und von Ihnen reaktiviert werden muss. Die Reaktivierung des SEPA-Lastschriftmandats können Sie online im Zoll-Portal durchführen.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" [Anmeldung notwendig]
(Pfad: "Bankdaten verwalten">"SEPA-Mandat reaktivieren")
Nähere Informationen zum Zoll-Portal (Fachbeitrag)
Außerdem können Sie sich zur Reaktivierung eines ausgesetzten SEPA-Lastschriftmandats auch an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer wenden.
Kontaktdaten der Zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Warum wird meine Steuer nicht mehr automatisch von meinem Konto abgebucht?
Nach einer Rücklastschrift (zum Beispiel wegen nicht ausreichender Deckung Ihres Kontos) ruht Ihr SEPA-Lastschriftverfahren und muss von Ihnen reaktiviert werden. Die Reaktivierung des SEPA-Lastschriftmandats können Sie online im Zoll-Portal durchführen.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" [Anmeldung notwendig]
(Pfad: "Bankdaten verwalten">"SEPA-Mandat reaktivieren")
Nähere Informationen zum Zoll-Portal (Fachbeitrag)
Außerdem können Sie sich zur Reaktivierung eines ausgesetzten SEPA-Lastschriftmandats auch an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer wenden.
Kontaktdaten der Zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Wurde der fällige Betrag der Rücklastschrift überwiesen und das SEPA-Lastschriftverfahren nicht reaktiviert, wird im folgenden Entrichtungszeitraum die Steuer nicht mehr wie bisher automatisch von Ihrem Konto abgebucht.
Erhalte ich nach der Abmeldung meines Fahrzeugs einen geänderten Steuerbescheid?
Nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs übermittelt Ihre Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten zu Ihrem Steuerfall an die Zollverwaltung. Auf der Grundlage der übermittelten Daten wird ein Abmeldebescheid erstellt. Dieser wird in der Regel zwei Wochen nach der Abmeldung versandt.
Wann wird ein Guthaben aufgrund eines abgemeldeten Fahrzeugs ausgezahlt?
Guthaben werden in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung des Fahrzeugs ausgezahlt, sofern Ihrem zuständigen Hauptzollamt eine Bankverbindung für die Auszahlung bekannt ist.
Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Auszahlung automatisch an die für die Abbuchung verwendete Bankverbindung.
Wie kann ich eine Auszahlungsbankverbindung für Erstattungszwecke mitteilen?
Das Zoll-Portal bietet Ihnen die einfache und sichere Möglichkeit, eine Bankverbindung online mitzuteilen, auf die der Erstattungsbetrag ausgezahlt werden soll.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" [Anmeldung notwendig]
(Pfad: "Bankdaten verwalten">"Bankverbindung zur Erstattung mitteilen")
Nähere Informationen zum Zoll-Portal (Fachbeitrag)
Daneben kann zur Mitteilung der Bankverbindung für Erstattungszwecke auch das Formular 3815 genutzt werden. Das Formular ist Ihrem zuständigen Hauptzollamt zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass die Angabe von IBAN und gegebenenfalls BIC zwingend erforderlich ist.
Formular 3815
Zuständiges Hauptzollamt (Dienststellensuche)
Kann ein Guthaben bar ausgezahlt werden (z.B. nach der Abmeldung eines Fahrzeugs)?
Guthaben werden ausschließlich auf eine benannte Bankverbindung überwiesen. Barauszahlungen oder die Ausstellung von Verrechnungsschecks sind nicht möglich.
Wie kann ich Adressänderungen dem Hauptzollamt mitteilen?
Änderungen von Halterdaten (z.B. Name bzw. Firmenbezeichnung, Adresse) sind nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen. Die Zulassungsbehörde übermittelt die Daten anschließend automatisiert zur Aktualisierung an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Ein Anschriftenverzeichnis aller Zulassungsbehörden finden Sie auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts.
Kraftfahrt-Bundesamt
Wie kann ich eine Steuervergünstigung beantragen?
Anträge auf Steuervergünstigungen können entweder direkt bei der Zulassung des Fahrzeugs oder zu jedem späteren Zeitpunkt (bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen) beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Das Zoll-Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, Steuervergünstigungen online zu beantragen und notwendige Nachweisunterlagen in digitaler Form hochzuladen.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" [Anmeldung notwendig]
(Pfad: "Steuervergünstigungen verwalten">"Steuervergünstigung beantragen")
Nähere Informationen zum Zoll-Portal (Fachbeitrag)
Für die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen und ausländischen Personenkraftfahrzeugen muss kein Antrag gestellt werden.
Informationen zu Steuervergünstigungen und Hinweise zu den notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf folgender Seite:
Steuervergünstigungen