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Kraftfahrzeugsteuerbescheid

Bei den Zulassungsbehörden werden die Feststellungen getroffen, die für die Besteuerung Ihres Fahrzeugs maßgebend sind. Nach der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt Ihre Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten zu Ihrem Steuerfall an die Zollverwaltung. Auf der Grundlage der übermittelten Daten wird ein Steuerbescheid erstellt. Dieser wird in der Regel zwei Wochen nach der Zulassung versandt.

Bei der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich um eine unbefristete Steuerfestsetzung. Der erstellte Steuerbescheid behält für die Folgejahre seine Gültigkeit. Höhe und Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer ergeben sich aus Ihrem Steuerbescheid.
Jährliche Zahlungserinnerungen vor Fälligkeit werden durch die Zollverwaltung nicht versandt.

Solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, erhalten Sie einen neuen Steuerbescheid nur, wenn sich besteuerungsrelevante Änderungen ergeben, beispielsweise

  • Änderungen der Bemessungsgrundlagen (bestimmte Änderungen am Fahrzeug),
  • Änderungen des Steuersatzes oder
  • Geltendmachung einer Steuervergünstigung.

Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid wenden Sie sich bitte an die im Steuerbescheid oben rechts angegebene Dienststelle.

Änderungen von Halterdaten (z.B. Änderung von Name bzw. Firmenbezeichnung, Adressänderung) sind nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen.

Weitere Informationen zur Änderung von Halterdaten

Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat, d.h. Änderungen der Daten des Zahlers der Kraftfahrzeugsteuer (z.B. Änderung von Name bzw. Firmenbezeichnung oder Bankverbindung) sind hingegen direkt Ihrem zuständigen Hauptzollamt mitzuteilen.

Weitere Informationen zur Änderung des SEPA-Lastschriftmandats (Fachthemen)

Informationen zu dem bei Außerbetriebsetzung bzw. Umschreibung eines Fahrzeugs ergehenden Abmeldebescheid finden Sie hier:

Ende der Steuerpflicht

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