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Achtung: Betrugsversuche bei der Kfz-Steuer

Warnung vor gefälschten Zahlungsaufforderungen und Erstattungen

Viele Millionen Privatpersonen und Unternehmen bezahlen Kraftfahrzeugsteuer für ein oder mehrere Fahrzeuge bzw. erhalten bei der Fahrzeugabmeldung ein vorhandenes Guthaben zurückerstattet. Dies versuchen auch Betrüger für ihre Zwecke auszunutzen.

Die Zollverwaltung weist auf Betrugsversuche hin, bei denen Betrüger in angeblich von Zollbehörden oder dem Bundesministerium der Finanzen stammenden Mitteilungen (insbesondere per E-Mail, SMS o.ä.) dazu auffordern, Kraftfahrzeugsteuerschulden an eine in der Mitteilung angegebene Bankverbindung zu überweisen oder für die Erstattung eines Steuerguthabens auf einen in der Mitteilung enthaltenen Link zu klicken. Folgen Sie einer solchen Aufforderung, gelangen die Täter an Ihre persönlichen Bankdaten. Zudem führt die Einzahlung auf ein fremdes Konto nicht zum Erlöschen etwaiger Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis.

Die Zollverwaltung hat ein starkes Interesse daran, dass niemand durch derartige betrügerische Fälschungen geschädigt wird und bittet daher, bei Verdacht auf gefälschte Zahlungsaufforderungen und Bescheide im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer Kontakt mit der Zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer aufzunehmen. Sie erhalten dann eine Rückmeldung, wie Sie sich am besten verhalten sollen.

Kontaktdaten der Zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

Die Zollverwaltung empfiehlt ferner, sich unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten an die Polizei zu wenden. Bitte beachten Sie, dass sich die Ermittlungsansätze reduzieren, je mehr Zeit zwischen Erhalt der Mitteilung und dem Stellen einer Strafanzeige verstreicht.

Anhand welcher Merkmale können Sie gefälschte Mitteilungen, Zahlungsaufforderungen und Bescheide erkennen?

  • Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen zur Kraftfahrzeugsteuer werden vom Zoll niemals per E-Mail, SMS o.ä. zugestellt, sondern aufgrund bestehender Formvorschriften per Briefpost versendet oder in elektronischer Form im Zoll-Portal zum Abruf bereitgestellt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie im Einzelfall einer Kontaktaufnahme per E-Mail zugestimmt haben.
  • Der Zoll wird Sie niemals per E-Mail, SMS o.ä. bitten, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld oder eine Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer einem übersandten Link zu folgen und ein dort hinterlegtes Formular auszufüllen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie im Einzelfall Kontakt mit der Zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer aufgenommen haben. Hier wird zur Beantwortung Ihrer Anfrage der Kommunikationsweg (E-Mail oder Fax) verwendet, den Sie für die Übermittlung Ihres Anliegens gewählt haben.
  • Kraftfahrzeugsteuerzahlungen sind auf die entsprechenden Konten der Bundeskasse bei der Deutschen Bundesbank zu leisten. Informationen zu den Bankverbindungen der Hauptzollämter für die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer finden Sie in der Dienststellensuche. Hierzu wählen Sie bitte nach der Ermittlung Ihres zuständigen Hauptzollamts in der Ergebnisansicht den Punkt "Zahlungsverkehr".

    Dienststellensuche (zuständiges Hauptzollamt)

  • Der Zoll unterhält keine Konten bei anderen Banken als der Bundesbank. Insbesondere unterhält der Zoll keine Konten bei ausländischen Banken, bei denen die IBAN nicht mit "DE" beginnt. Werden Sie zu Zahlungen auf Konten aufgefordert, die nicht bei der Deutschen Bundesbank oder gar bei einer ausländischen Bank bestehen, handelt es sich mit Sicherheit um eine Fälschung.
  • Das Bundesministerium der Finanzen erlässt selbst keine Bescheide. Sollten Sie einen Bescheid oder eine Zahlungsaufforderung von dort erhalten, ist es mit Sicherheit eine Fälschung.

Nutzen Sie sichere Kommunikationsverfahren bei der Übermittlung sensibler Daten!

Die unverschlüsselte Übermittlung sensibler bzw. personenbezogener Daten im Internet per einfacher E-Mail ist mit Risiken verbunden, weil sie von Unbefugten gelesen oder abgefangen werden können. Bitte nutzen Sie zur Übermittlung sensibler Daten, beispielsweise einer geänderten Bankverbindung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer oder einer Bankverbindung für Erstattungszwecke ein sicheres Kommunikationsverfahren.

Ein sicheres Kommunikationsverfahren ist das Zoll-Portal, das Ihnen einen einfachen und sicheren Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls bietet. Weitere Informationen zur dort angebotenen Online-Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie in den Fachthemen.

Online-Dienstleistung Kraftfahrzeugsteuer (Fachthemen)

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