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Länder

Gegenüber bestimmten Ländern wurden aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen Beschränkungen verhängt, die den Wirtschaftsverkehr mit dem betreffenden Land zum Teil erheblich einschränken. Ob eine Ausfuhr erfolgen darf oder nicht bzw. ob dabei Beschränkungen zu beachten sind, hängt daher auch vom Bestimmungsland der Ausfuhrsendung ab.

Embargomaßnahmen

Im Wesentlichen können Embargomaßnahmen in drei Kategorien unterteilt werden:

  1. Waffenembargo - untersagt die Ausfuhr von Rüstungsgütern in das betreffende Land, ergibt sich in der Regel aus den §§ 74 ff. Außenwirtschaftsverordnung
  2. Teilembargo - bestimmte Verbote und Beschränkungen im Handelsverkehr mit dem jeweiligen Land, geregelt durch EU-Verordnungen
  3. Totalembargo - untersagt jeglichen Wirtschaftsverkehr mit dem betreffenden Land (derzeit nicht existent), geregelt durch EU-Verordnungen

In Abhängigkeit zum jeweiligen Ziel der Handelsbeschränkung unterscheiden sich die Embargobestimmungen in Art und Umfang der erlassenen Maßnahmen und enthalten verschiedene Beschränkungen und Verbote, die die anderweitig bestehenden, vom Bestimmungsland unabhängigen, Beschränkungen ergänzen oder verschärfen.

Im Rahmen der länderbezogenen Embargomaßnahmen werden in der Regel für bestimmte Waren- oder Personenkreise zusätzliche Verbots- oder Genehmigungspflichten bei der Ausfuhr von Gütern in das betreffende Land sowie diverse andere Restriktionen eingeführt, die den Außenwirtschaftsverkehr in mehr oder weniger großem Umfang einschränken.

Es besteht ein Bereitstellungsverbot für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die bestimmten Personen, Organisationen und Einrichtungen nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Auch die mit einer Ausfuhr mittelbar in Verbindung stehenden Vorgänge wie beispielsweise Zahlungen, Vermittlungsdienste oder technische Unterstützung können aufgrund von Embargomaßnahmen Einschränkungen unterliegen.

Eine Auflistung aller Embargoländer sowie einen Überblick über die aufgrund von Embargobeschränkungen bei der Warenausfuhr unmittelbar zu beachtenden Beschränkungen bietet die "Liste der Embargoländer" in den Fachthemen.

Liste der Embargoländer

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