Die Europäische Union hat gegen bestimmte Personen, Gruppen oder Organisationen Maßnahmen beschlossen, die zum einen zur Bekämpfung des Terrorismus beitragen und zum anderen den Wirtschaftsverkehr mit Personen einschränken sollen, die für die politische Lage in einem Embargoland verantwortlich gemacht werden bzw. dafür Verantwortung tragen.
Ausfuhren in einen Nicht-EU-Staat dürfen nicht erfolgen, wenn der Empfänger (Person, Gruppe, Organisation oder Ähnliche) einer Einschränkung durch eine EU-Verordnung unterliegt.
Weitere Informationen über länderbezogene Embargomaßnahmen sowie gelistete Personen und Organisationen finden Sie unter folgenden Links in den Fachthemen.