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Überblick über die Rechtsgrundlagen

Völkerrechtliche Grundlage des Artenschutzes ist das 1973 abgeschlossene "Washingtoner Artenschutzübereinkommen", das international als "CITES"-Abkommen bekannt ist. Dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind bis heute 182 Staaten - also fast alle Staaten der Erde - beigetreten. Je nach Grad der Gefährdung bzw. Schutzbedürftigkeit der Arten sind diese in drei Anhängen gelistet.

In der EU wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates "über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels" sowie die dazu erlassene Verordnung der Kommission (EG) Nr. 865/2006 "Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97" umgesetzt. Zusätzlich gibt es noch EG-Richtlinien wie die Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG) und die sogenannte FFH (= Flora, Fauna, Habitat) -Richtlinie (RL 92/43/EWG).

Auf nationaler Ebene wurden in Deutschland diese Bestimmungen im Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung näher konkretisiert und umgesetzt.

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