Zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit wird die Ausfuhr von jugendgefährdenden Inhalten oder Medien beziehungsweise von verfassungswidrigen Inhalten aus Deutschland überwacht.
Als jugendgefährdend werden Inhalte oder Medien bezeichnet, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.
Verfassungswidrige Inhalte sind solche, welche geschützte Rechtsgüter, wie zum Beispiel die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Gedanken der Völkerverständigung, Symbole der Bundesregierung, Gesetzgebungs- und Verfassungsorgane oder Ansehen und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane (z.B. Polizei) verletzen.