Zoll

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Ausstellung förmlicher Präferenznachweise

Förmliche Präferenznachweise (nicht in allen Präferenzregelungen vorgesehen) werden durch Ihr Zollamt auf schriftlichen Antrag ausgestellt. Die Ausstellung könnten Sie als Ausführer zwar grundsätzlich bei jeder Zollstelle beantragen. Diese Zollstelle müsste jedoch in der Lage sein, die Prüfung der Freiverkehrs- oder Ursprungseigenschaft vorzunehmen. Dazu müssten ihr neben dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Welcher Präferenznachweis im Warenverkehr mit einem bestimmten Land zur Anwendung kommt, können Sie einer Übersicht in den Fachthemen entnehmen.

Übersicht und Informationen zu Präferenznachweisen in den Fachthemen

Für den Antrag müssen Sie sich das jeweilige Formblatt entweder im Formularhandel oder bei der Industrie- und Handelskammer besorgen. Die Formularsätze bestehen aus dem Original des Präferenznachweises und der Durchschrift, die als Antrag dient. Antragsberechtigt sind Sie, als Ausführer der Ware.

Den Präferenznachweis müssen Sie vollständig ausfüllen und handschriftlich unterzeichnen. Die Waren sind so genau zu bezeichnen, dass der Bezug zu den auszuführenden Waren eindeutig hergestellt werden kann. Radierungen und Übermalungen sind nicht zulässig. Dem Antrag müssen Sie alle Unterlagen beifügen, die für den Nachweis der Ursprungseigenschaft erforderlich sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Fachthemen.

Allgemeine Informationen zum Ausfüllen von Präferenznachweisen
Ausfüllen einer A.TR.
Ausfüllen einer EUR.1
Ausfüllen einer EUR-MED

Vorausbehandelte Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) A.TR.

Als Ermächtigter Ausführer dürfen Sie vorausbehandelte Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) A.TR. für Zollunionswaren im Warenverkehr mit der Türkei verwenden. Da eine WVB A.TR. Aussagen zur Freiverkehrseigenschaft einer Ware enthält, müssen die begünstigten Waren aus dem zollrechtlich freien Verkehr stammen. Weitere Informationen finden Sie in den Fachthemen.

Freiverkehrspräferenzen
vorausbehandelte Warenverkehrsbescheinigungen A.TR.
Ermächtigter Ausführer

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