Im Rahmen der Bewilligung für die Vereinfachte Zollanmeldung gemäß Art. 166 Abs. 2 Unionszollkodex (UZK) ist für jede einzelne Ausfuhrsendung vor Warenabgang eine vereinfachte oder vollständige elektronische Ausfuhranmeldung bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle abzugeben.
Die Waren werden der Ausfuhrzollstelle an zuvor bewilligten Verpackungs- und Verladeorten gestellt. Die Überlassung zur Ausfuhr erfolgt grundsätzlich automatisiert auch außerhalb der Öffnungszeiten der Zollstelle im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr.
Der Antrag auf Erteilung der Bewilligung ist mit Formular 0850 ("Antrag auf Bewilligung zur Abgabe von vereinfachten Zollanmeldungen Ausfuhr gem. Art. 166 (2) UZK"), ggf. zusätzlich mit dem Formular 0501 ("Warenaufstellung für die Bewilligung Vereinfachte Zollanmeldung/Anschreibung in der Buchführung"), bei dem Hauptzollamt zu stellen, in dessen Bezirk der Antragsteller (Ausführer oder Vertreter) seine Hauptbuchhaltung führt oder die Hauptbuchhaltung zugänglich ist.
Weitere Informationen zur vereinfachten Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung finden Sie in den Fachthemen: