Eine Ware erwirbt einen präferenziellen Ursprung im "Normalfall" durch eine sogenannte "Ausreichende Be- oder Verarbeitung". Diese Be- oder Verarbeitung muss im Herstellungsland der Ware erfolgen.
Kumulierung ("Anhäufung") im Präferenzrecht bedeutet, dass beim Ursprungserwerb Bearbeitungen, die in anderen Ländern durchgeführt wurden, "angerechnet" werden. Je nachdem, wie viele Länder beteiligt sind, unterscheidet man verschiedene Kumulierungsvarianten.
Informationen zu den genauen Voraussetzungen der Kumulierungsvarianten und den Dokumenten, die dabei erforderlich sind, finden Sie in den Fachthemen.