Ihre Ausfuhrware erwirbt nur dann ihren Ursprung durch vollständige Gewinnung oder Herstellung, wenn alle verwendeten Vormaterialien, bis hin zum ersten Rohstoff, aus einem Land stammen und auch alle Verarbeitungsschritte in diesem einen Land stattgefunden haben. Die Ware erhält damit den präferenziellen Ursprung dieses Landes.
Hinweis: Die Europäische Union gilt dabei als ein Land.
In allen Präferenzregelungen ist eine abschließende Aufzählung enthalten, in welchen Fällen ein Erzeugnis als im jeweiligen Land vollständig gewonnen oder hergestellt gilt.
Weitergehende Informationen zur vollständigen Gewinnung oder Herstellung finden Sie in den Fachthemen.