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Pflanzenschutz

Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlinge können mit lebenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder sonstigen Gegenständen, die Träger bestimmter Schadorganismen sind, oder auch mit anhaftender Erde aus dem Ausland eingeschleppt werden. Dies kann in Deutschland und den anderen Ländern der Europäischen Union erhebliche Schäden an Pflanzen und Natur verursachen.

Die Durchfuhr besonders gefährlicher Schadorganismen und natürlich auch von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen, die von diesen befallen sind oder befallen sein können, unterliegt besonderen pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Sendungen mit Pflanzen und Pflanzenprodukten, die im Rahmen der Durchfuhr durch Deutschland transportiert werden sollen, müssen daher von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Hierzu stellt die zuständige Behörde an der Grenzkontrollstelle ein Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) aus. Der für die Sendung verantwortliche Unternehmer muss zudem sicherstellen, dass die Verpackung oder das Transportmittel so verschlossen oder verplombt sind, dass während des Transports kein Befall oder Infektion anderer Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderer Gegenstände verursacht werden kann.

Weitere Informationen zum Pflanzenschutz erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), des Julius-Kühn-Instituts - Bundesforschungsanstalt für Kulturpflanzen (JKI) sowie der für Ihren Firmensitz zuständigen Pflanzenschutzbehörde.

Weitere Informationen zum Pflanzenschutz in den Fachthemen

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