Konflikt- und Blutdiamanten
Was muss bei der Durchfuhr von Rohdiamanten beachtet werden?
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 vom 20. Dezember 2002 (KP-VO) wurde das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten (KPCS), das den Handel mit Blut- und Konfliktdiamanten unterbinden soll, eingeführt. Seitdem ist die Durchfuhr von Rohdiamanten durch das Zollgebiet der Union, das heißt die Beförderung von Rohdiamanten im Rahmen der Ausfuhr eines Teilnehmers in das Gebiet eines anderen Teilnehmers durch das Zollgebiet der Union, nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.
Verstöße gegen die Regularien des Kimberley-Prozesses können ahndungsrechtlich verfolgt werden.
Teilnehmer am Zertifikationssystem
Teilnehmer ist jeder Staat, jeder regionale wirtschaftliche Zusammenschluss, jedes WTO-Mitglied und jedes gesonderte Zollgebiet, der/das die Anforderungen des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses erfüllt und in Anhang II der KP-VO aufgeführt ist. Die Europäische Union einschließlich des Gebiets Grönlands wird für die Zwecke des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozess als ein Gebiet ohne Binnengrenzen betrachtet und stellt demnach einen Teilnehmerstaat dar.
Die Durchfuhr ist nur zulässig, wenn
- das Verbringen der Rohdiamanten ausschließlich dem Zweck der Durchfuhr dient,
- der Zweck der Durchfuhr eindeutig aus dem Zertifikat hervorgeht,
- die Rohdiamanten sich in einem verschlossenen Behältnis befinden,
- von einem Zertifikat im Original begleitet werden, das von einem Teilnehmerstaat ausgestellt wurde, und
- die Rohdiamanten zur Einfuhr in einen Teilnehmerstaat bestimmt sind.
Weitere Informationen zum Zollverfahren für die Durchfuhr (Versandverfahren)
Es existieren keine Wertgrenzen bzw. Freimengen für die Durchfuhr von Rohdiamanten.
Definition (Kimberley-)Zertifikat
Das (Kimberley-)Zertifikat ist ein von einem Teilnehmer ordnungsgemäß ausgestelltes und durch eine zuständige Behörde des Teilnehmers bestätigtes Dokument, das für eine Rohdiamantensendung die Einhaltung des KPCS bestätigt. Alle Mindestanforderungen an Zertifikate sowie optionale Bestandteile der Zertifikate werden in Anhang I zu Anhang I der KP-VO bestimmt.
Besonderheiten bei Beteiligung Grönlands an der Durchfuhr
Zum 9. April 2014 wurde Grönland in das Zertifikationssystem der EU für Rohdiamanten miteinbezogen. Zur Einhaltung der Vorgaben des Kimberley-Prozesses wurden hierzu besondere Regeln und Verfahren festgelegt, die im Einzelnen dem Beschluss Nr. 136/2014/EU des Rates vom 20. Februar 2014 entnommen werden können.
Weitere Fachinformationen
Weitergehende Informationen zur Durchfuhr von Rohdiamanten sowie zum Kimberley-Prozess und Zertifikationssystem erhalten Sie auch im Bereich Fachthemen.
Informationen zur Durchfuhr von Rohdiamanten
Informationen zum Kimberley-Prozess und Zertifikationssystem