Durchfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren durch das deutsche Steuergebiet
Auch bei der Durchfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch Deutschland sind Beförderungsvorschriften zu beachten.
Durchfuhr unter Steueraussetzung im Verfahren EMCS
Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung aus anderen EU-Mitgliedstaaten durch das deutsche Steuergebiet befördert, so hat der Beförderer während der Beförderung einen Ausdruck des elektronischen Verwaltungsdokuments (e-VD) oder ein entsprechendes Handelsdokument (Rechnung, Lieferschein, Frachtbrief oder andere kaufmännische Unterlagen), aus dem der eindeutige Referenzcode hervorgeht, mitzuführen.
Detaillierte Informationen zum Verfahren EMCS erhalten Sie in den Fachthemen:
Informationen zum Verfahren EMCS
Durchfuhr von Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer EU-Mitgliedstaaten
Verbrauchsteuerpflichtige Waren aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer EU-Mitgliedstaaten, die durch das deutsche Steuergebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat geliefert werden, sind grundsätzlich mit dem "Vereinfachten Begleitdokument" (Formular 2725) zu befördern.
Detaillierte Informationen zur Durchfuhr von Genussmitteln erhalten Sie in den Fachthemen:
Informationen zur Durchfuhr von Genussmitteln
Kontakt und Hilfe
Bei Fragen helfen Ihnen gern Ihr nächstgelegenes Hauptzollamt oder die Zentrale Auskunft des Zolls, welche telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Auskunft gibt, weiter.
Auskunftsstellen der Zollverwaltung