Einfuhr von Betäubungsmitteln
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen zur Einfuhr von Betäubungsmitteln sind im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und in der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) zu finden.
Was sind Betäubungsmittel?
Betäubungsmittel sind die in den Anlagen I bis III zum BtMG aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Eine nicht amtliche Übersicht dieser dem BtMG unterstellten Stoffe, Stoffgruppen und davon ganz oder teilweise ausgenommenen Zubereitungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Zuständige Behörde
Für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs (Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstiges Inverkehrbringen oder Erwerb) sowie die Herstellung ausgenommener Zubereitungen ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig.
Mitwirkung der Zollstellen
Die Zollstellen wirken bei der Überwachung der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln nach, aus und durch Deutschland mit.
Was ist unter Einfuhr nach dem BtMG zu verstehen?
Einfuhr ist das Verbringen in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes, das heißt jedes körperliche Verbringen nach Deutschland.
Für die Durchfuhr von Betäubungsmitteln gelten besondere Regelungen.
Welche Dokumente brauche ich?
Für die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist, neben der erforderlichen Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln, für jede Sendung eine Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte - Bundesopiumstelle - erforderlich.
Sofern es sich um betäubungsmittelhaltige Arzneimittel handelt, sind daneben noch die Regelungen zur Einfuhr von Arzneimitteln zu beachten.
Regelungen zur Einfuhr von Arzneimitteln
Einfuhrabfertigung bei einer befugten Zollstelle
Betäubungsmittel dürfen nur über eine vom Bundesminister der Finanzen bestimmte Zollstelle nach Deutschland eingeführt werden. Ein Versandverfahren von einer deutschen Grenzzollstelle zu einer Binnenzollstelle ist ebenfalls nur zwischen befugten Zollstellen zulässig und nur dann, wenn eine gültige Einfuhrgenehmigung vorliegt.
Angaben zu Zollstellen und deren Abfertigungsbefugnissen können der allgemeinen Dienststellensuche entnommen werden. Auf der linken Seite ist der Filter "Abfertigungsbefugnisse" zu setzen und die jeweilige Befugnis auszuwählen.
Allgemeine Dienststellensuche
Die Betäubungsmittel sind unter Vorlage einer Ausfertigung der Einfuhrgenehmigung anzumelden und auf Verlangen vorzuführen.
Weitere Informationen zum Betäubungsmittelrecht in den Fachthemen