Folterwerkzeuge
Beschränkungen für die Einfuhr von Folterwerkzeugen nach der Anti-Folter-Verordnung
Am 20. Februar 2019 trat die Verordnung (EU) 2019/125 des Parlamentes und des Rates vom 16. Januar 2019 - die sogenannte Anti-Folter-Verordnung- in Kraft. Diese konsolidierte Verordnung löst die vorherige Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 ab, die mit der neuen Anti-Folter-Verordnung aufgehoben wurde.
Zweck dieser Verordnung ist die Überwachung des Drittlandhandels mit Gütern, die für Folgendes verwendet werden könnten:
- zur Vollstreckung der Todesstrafe
- zum Zweck der Folter
- für andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Kernpunkt der Verordnung sind die Güterlisten der Anhänge II, III und IIIa. Hier sind Waren gelistet, die als Folterwerkzeuge gelten und Beschränkungen - wie zum Beispiel Einfuhrverboten - unterliegen.
Anhang II enthält Güter, die ausschließlich zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe dienen, beispielsweise:
- Galgen und Fallbeile und Klingen hierfür
- Elektrische Stühle zur Hinrichtung von Menschen
- Gaskammern
- bestimmte Elektroschockgeräte
- Schlagstöcke mit Metallstacheln
- Peitschen mit mehreren Riemen
Diese Güter dürfen nicht in die EU eingeführt bzw. versendet werden!
Ebenfalls verboten ist jede Leistung von technischer Hilfe im Zusammenhang mit Anhang-II-Gütern (unabhängig ob gegen Entgelt oder kostenfrei).
Ausnahmen vom Einfuhrverbot sind nur möglich, wenn es sich um Güter handelt, die aufgrund ihrer historischen Bedeutung ausschließlich zum Zweck der öffentlichen Ausstellung in einem Museum verwendet werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Güter der Anhänge III und IV dürfen dagegen genehmigungsfrei in die EU eingeführt bzw. versendet werden.
Weitere Informationen des BAFA
Erteilung von Genehmigungen
Zuständige Behörde hierfür ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Weitere Informationen zu Einfuhrbeschränkungen für Folterwerkzeuge in den Fachthemen