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Gekennzeichnete Arzneimittel

Handelsumlenkung bei Arzneimitteln

Um die Ziele des Aktionsprogramms "Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung" zu verwirklichen, hat die EU ein Verfahren entwickelt, dass es der pharmazeutischen Industrie ermöglicht, den Entwicklungsländern grundlegende Arzneimittel zu ermäßigtem Preis zu verkaufen, gleichzeitig jedoch gewährleistet, dass diese Arzneimittel nicht über Umwege in die EU zurückgelangen.

Oberstes Ziel ist es, den Entwicklungsländern den Zugang zu den grundlegenden Arzneimitteln für die Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten zu erleichtern.

Das Verbringen solcher Arzneimittel aus einem Nicht-EU-Staat in die EU ist grundsätzlich untersagt:

  • zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
  • zur Wiederausfuhr
  • zur Überführung in ein Nichterhebungsverfahren
  • zur Überführung in eine Freizone oder ein Freilager

Unter der betreffenden Codenummer ist im Elektronischen Zolltarif (EZT) ein entsprechender Einfuhrhinweis eingestellt.

Weitere Informationen zu Einfuhrbeschränkungen für gekennzeichnete Arzneimittel in den Fachthemen

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