Die Zollverwaltung kontrolliert Einfuhren von Pflanzenschutzmitteln aus Nicht-EU-Staaten.
Pflanzenschutzmittel müssen grundsätzlich zugelassen und gekennzeichnet sein.
Informationen zu Pflanzenschutzmitteln erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), des Julius-Kühn-Instituts - Bundesforschungsanstalt für Kulturpflanzen (JKI) sowie der für Ihren Firmensitz zuständigen Pflanzenschutzbehörden.
Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln in den Fachthemen