In der aktiven Veredelung werden Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union eingeführt, um hier Veredelungsvorgängen unterzogen zu werden.
Während sich die Waren in der aktiven Veredelung befinden, sind die eingeführten Nicht-Unionswaren von den Einfuhrabgaben befreit.
Die Überführung in die aktive Veredelung bedarf einer Bewilligung, die entweder vorab oder im Rahmen der Überführung in das Verfahren beantragt und bewilligt werden kann.
Im Anschluss an die aktive Veredelung kann die veredelte Ware z.B. wiederausgeführt oder zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden.
