Eine vereinfachte Zollanmeldung kann anstelle einer Standardzollanmeldung zur Überführung von Waren in ein Zollverfahren abgegeben werden. Es bedarf einer Bewilligung, die vorab beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden muss.
Im Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung kann bei Überführung in ein Zollverfahren auf Angaben verzichtet werden, die bei einer Standardzollanmeldung erforderlich wären. Auch können die Waren zu einem Zollverfahren überlassen werden, obwohl bestimmte Unterlagen noch nicht im Besitz des Anmelders sind.
Die vereinfachten Zollanmeldungen werden nach Ablauf eines festgelegten Abrechnungszeitraums in einer ergänzenden Zollanmeldung zusammengefasst und um die fehlenden Angaben vervollständigt.