Ein zugelassener Versender ist ein Hauptverpflichteter, dem das zuständige Hauptzollamt die Bewilligung erteilt hat, Versandvorgänge im Unionsversandverfahren durchzuführen, ohne dass der Abgangszollstelle die Waren gestellt und die entsprechende Versandanmeldung vorgelegt werden müssen.
Der zugelassene Versender ist zur Erfüllung folgender Förmlichkeiten berechtigt:
- Ausstellung der Versandanmeldungen
- keine Gestellung bei der Abgangszollstelle sondern elektronische Übermittlung vom Abgang der Waren
- Elektronischer Austausch von weiteren Nachrichten mit dem Zoll
- Verschließen des Beförderungsmittels oder der Packstücke
- Beförderung der Waren ohne Tätigwerden der Zollstelle
Diese Vereinfachung des Unionsversandverfahrens wird nur auf Antrag bewilligt.
Der Antrag auf Bewilligung des Status eines Zugelassenen Versenders ist bei dem Hauptzollamt zu stellen, in dessen Bezirk die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke des Antragstellers geführt wird bzw. diese zugänglich ist.
Um den Status eines zugelassenen Versenders zu erlangen, muss der Wirtschaftsbeteiligte die allgemeinen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Verfahrenserleichterungen erfüllen. Ihm muss außerdem die Inanspruchnahme einer Gesamtbürgschaft oder die Befreiung von der Sicherheitsleistung bewilligt worden sein.