Versandverfahren
Für Waren, die in das Zollgebiet der Union eingeführt werden und dort in den Wirtschaftskreislauf treten sollen, sind die Einfuhrabgaben grundsätzlich im Zeitpunkt des Grenzübertritts zu entrichten. Da die Waren in den meisten Fällen nicht am Grenzort verbleiben, sondern für einen Empfänger im Landesinneren (Binnenland) bestimmt sind, wurde mit dem Versandverfahren ein Verfahren geschaffen, das die Möglichkeit bietet, die Verzollung am endgültigen Bestimmungsort der Waren vorzunehmen.
Die Verlagerung der Abfertigung von der Außengrenze in das Binnenland bietet eine Reihe von Vorteilen für Sie und für die beteiligten Zollverwaltungen.
Durch die Abfertigung in Betriebsnähe können Sie die Ware begutachten und feststellen, ob sie Ihren Ansprüchen genügt oder schadhaft ist. Durch die Verlagerung der zeitaufwendigen Abfertigungshandlungen weg von der Grenze werden die Grenzzollstellen entlastet und der Verkehr kann schneller fließen.
Gleichzeitig bietet sich ein Versandverfahren auch für die Fälle an, in denen Waren nicht im Zollgebiet der Union verbleiben sollen und zur Wiederausfuhr oder lediglich zur Durchfuhr bestimmt sind.
Im Versandverfahren werden Waren unverzollt befördert, d.h. unter Aussetzung der eigentlich zu zahlenden Einfuhrabgaben. Damit ist ein gewisses Abgabenrisiko verbunden, sodass die Beförderung unter zollamtlicher Überwachung erfolgt. Insbesondere bedeutet dies, dass für den Transport eine Sicherheit zu leisten ist und verlangt wird, die beförderten Waren fristgerecht und unverändert an der Bestimmungsstelle zu gestellen bzw. zu übergeben, damit die Waren nicht unverzollt im Zollgebiet der Union verbleiben.
Man unterscheidet hauptsächlich folgende Arten der Versandverfahren:
- das Unionsversandverfahren
- das gemeinsame Versandverfahren
- die Beförderung mit Carnet TIR
- die Beförderung mit Carnet ATA
- das Versandverfahren mit Rheinmanifest
- das Versandverfahren mit Vordruck 302
- Beförderungen durch die Post
Die Zollverwaltungen der am Versandverfahren teilnehmenden Länder verfügen an den örtlichen Schwerpunkten des Handels und der Industrie über eine Vielzahl von Zollstellen im Landesinneren (Binnenzollstellen), bei denen die Dienstleistungen des Zolls für die Wirtschaft zur Verfügung stehen.