Zoll

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Der Zollwert einer Ware

Entwicklung des Zollwertrechts

Im Rahmen des GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - General Agreement on Tariffs and Trade) wurden erstmals 1947 in dessen Artikel VII international anerkannte Wertverzollungsgrundsätze aufgestellt. Dabei wurde ein fiktiver Wert, der übliche Wettbewerbspreis, zur Basis der Verzollung gemacht. Auf der Suche nach einem neuen und praktikableren Weg der Zollwertbestimmung einigte man sich im Jahr 1979 auf den GATT-Zollwertkodex (GZK), einer Durchführungsvorschrift des oben angeführten Artikel VII GATT.

Zollwertregelung in der Europäischen Union

Die EU hat den Kern der Regelungen über den Zollwert des GATT und des GATT-Zollwert-Kodex in die zollwertrechtlichen Vorschriften des Unionszollkodex (UZK) übernommen. Diese zollwertrechtlichen Vorschriften finden bei Einfuhren aus Drittländern in die EU unmittelbar Anwendung. Danach ist grundsätzlich der gegebenenfalls berichtigte Transaktionswert der Zollwert eingeführter Waren. Nur wenn die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Methode nicht vorliegen, ist der Zollwert nach einer der fünf nachrangigen Methoden zu ermitteln. Hierbei ist die vorgeschriebene Reihenfolge einzuhalten.

Zollwertermittlung

Die zentrale Frage der Zollwertermittlung nach dem UZK lautet:
Was ist bei einem Verkauf in die EU der für die Ware tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis?

Um alle denkbaren Fälle des internationalen Warenverkehrs zollwertrechtlich abdecken zu können, gibt es neben der Transaktionswertmethode fünf weitere Methoden, die der Reihe nach zu prüfen sind, d.h., es ist stets als Erstes festzustellen, ob eine Zollwertermittlung nach der ersten Methode (Transaktionswert eingeführter Waren) durchgeführt werden kann. Diese stufenweise Prüfung hat man in der Literatur zu diesem Thema anschaulich als "Zollwerttreppe" bezeichnet, die Stufe für Stufe zu nehmen ist, bis der Erfolg (Zollwertbestimmung) eingetreten ist.

Grafik Zollwerttreppe

Bildbeschreibung

Die sogenannte Zollwerttreppe besteht aus sechs Stufen, die von links nach rechts die Methoden der Zollwertermittlung abbilden.
Links beginnt die Zollwerttreppe als erste Stufe mit der Transaktionswertmethode, gefolgt in aufsteigender Reihenfolge von der Ermittlung des Zollwertes gleicher Waren, der Ermittlung des Zollwertes ähnlicher Waren, der deduktiven Methode, der Methode des errechneten Wertes und als sechste Stufe die sogenannte Schlussmethode.

Detaillierte Informationen zur Ermittlung des Zollwerts finden Sie in den Fachthemen.
Informationen zum Zollwert

Hinweis

Vereinzelt werden GATT-konform abweichende Zollwertbestimmungen im Bereich landwirtschaftlicher Produkte und bei Antidumpingzöllen getroffen. In diesen Fällen kommt es für die Auswirkungen auf dem inländischen Markt nicht so sehr auf den Warenwert, sondern auf die Warenmenge an. Daher können spezifische Zölle nach Gewicht, Volumen, Länge, Alter oder Stück angeordnet werden.

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