Für die Einfuhr bestimmter Agrarerzeugnisse bzw. Marktordnungswaren bestehen besondere Zölle (sogenannte Agrarzölle).
Zweck dieser Zölle ist der Schutz des Preisniveaus für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Europäischen Union, das regelmäßig höher als auf dem Weltmarkt ist. Da der Weltmarktpreis und somit der Einfuhrpreis von Agrarerzeugnissen starken Schwankungen unterliegen kann, geschieht der Preisausgleich durch die Erhebung von flexiblen Einfuhrzöllen, deren Höhe in Abhängigkeit des jeweiligen Einfuhrpreises der Marktordnungsware ermittelt werden. Preisschwankungen, die bei Anwendung starrer Zölle auftreten würden, werden somit abgefedert und vom Binnenmarkt ferngehalten.
Daneben bestehen weitere Instrumente im Zusammenhang mit der Einfuhr von Agrarerzeugnissen, deren gemeinsame Aufgabe in der Steuerung und Beobachtung der eingeführten Mengen an Agrarerzeugnissen liegt.