Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Zollermäßigung, Zollbefreiung nach dem Ursprungs- oder Herkunftsland

Eine präferenzrechtliche Zollbegünstigung ist abhängig vom Ursprungs- oder Herkunftsland der eingeführten Waren. Je nach Land sind dabei unterschiedliche Nachweisdokumente erforderlich, die im Ausfuhrstaat ausgestellt werden müssen. Diese Dokumente weisen entweder einen präferenziellen Ursprung nach (Ursprungspräferenz) oder sie belegen, dass sich die Waren im zollrechtlich freien Verkehr befinden (Freiverkehrspräferenz).

Weitere Informationen zu Ursprungspräferenzen in den Fachthemen
Weitere Informationen zu Freiverkehrspräferenzen in den Fachthemen

Präferenzräume - um welche Länder geht es?

Eine Zollvergünstigung besteht nur für Waren aus bestimmten Ländern. Informationen zu den betreffenden Ländern finden Sie in den Fachthemen.

Weitere Informationen zu den Präferenzräumen in den Fachthemen

Inanspruchnahme von Zollpräferenzen

Damit Sie eine Zollpräferenz in Anspruch nehmen können, müssen Sie dies mit der Anmeldung der Waren zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr bei einer Zollstelle beantragen. Das kann jede Zollstelle sein, der die Waren, die Zollanmeldung und die Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Sie beantragen die Präferenzbehandlung, indem Sie die Nummer und Art des Präferenzpapiers und deren Codierung in die ATLAS-Anmeldung eintragen.

Informationen zum IT-Verfahren ATLAS in den Fachthemen

Eine Liste der gebräuchlichsten Codierungen zu Feld 36 (Präferenzen) finden Sie im Merkblatt zum Einheitspapier (Anhang 5).

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und WiederausfuhrmitteilungenPDF | 2 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Eine vollständige Liste der Codierungen finden Sie unter "IO200 Taric-Codierungen und Bescheinigungen" auf folgender Seite:

Codelisten Einfuhr

Vorlage von Präferenznachweisen

Neben der entsprechenden Anmeldung benötigen Sie den für das Land vorgeschriebenen, ordnungsgemäß ausgestellten und gültigen Präferenznachweis. Diesen müssen Sie zwar grundsätzlich im Original zusammen mit der Zollanmeldung vorlegen. Bei der Teilnehmereingabe im IT-Verfahren ATLAS genügt es jedoch, den Präferenznachweis zur Verfügung zu haben. Er ist der Zollstelle nur nach Anforderung vorzulegen.

Zu unterscheiden sind dabei förmliche und nicht-förmliche Präferenznachweise.

Übersicht und Informationen zu Präferenznachweisen in den Fachthemen

Neben dem Präferenznachweis sind vorzuhalten bzw. vorzulegen:

  • eine Handelsrechnung, wenn der Präferenznachweis darauf verweist,
  • der sogenannte Direktbeförderungsnachweis, d.h. ein Nachweis darüber, dass die Waren unmittelbar aus dem Staat der Ausstellung des Präferenznachweises in die EU befördert worden sind (z.B. ein durchgehendes Frachtpapier). Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass die Waren nach ihrer Ausfuhr nicht mehr zustandsverändernd be- oder verarbeitet wurden ("Nichtmanipulation"). In bestimmten Fällen gelten abweichende Regelungen.

Informationen zur Nichtmanipulation

Anerkennung von Präferenznachweisen

Bitte beachten Sie, dass ein Präferenznachweis nur dann anerkannt werden kann, wenn:

  • mit dem auf dem Präferenznachweis angegebenen Ursprungsland eine Präferenzregelung besteht
  • der für die jeweilige Präferenzregelung vorgesehene Präferenznachweis vorliegt
  • bei förmlichen Präferenznachweisen das richtige Formblatt verwendet wurde
  • er im Original vorliegt
  • die Vorlagefrist eingehalten ist
  • die eingeführte Ware mit der im Präferenznachweis aufgeführten Ware übereinstimmt (Identitätsprüfung)
  • er alle erforderlichen Angaben, Stempelabdrucke und Unterschriften enthält und von einer berechtigten Stelle ausgestellt wurde (bei förmlichen Präferenznachweisen)
  • er keine nachträglichen Änderungen (z.B. Rasuren, Radierungen, unbescheinigte Streichungen) aufweist

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen