Zoll

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Warenart

Die Europäische Gemeinschaft gewährt aufgrund von Verträgen oder autonom (also ohne vertragliche Verpflichtung) zolltarifliche Abgabenvergünstigungen bei der Einfuhr, die zu einer Zollermäßigung bis hin zum Zollsatz 0 % führen. Zur Durchführung der Abgabenbegünstigungen stehen u.a. Zollaussetzungen, Zollkontingente und Plafonds zur Verfügung.

Abgabenbegünstigungen werden gemäß Art. 20 Abs. 4 Zollkodex nur auf Antrag des Zollanmelders gewährt. Ob für eine Ware eine Abgabenbegünstigung möglich ist und welche besonderen Voraussetzungen hierfür gelten, kann dem EZT-online entnommen werden.

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