Personenbezogene Beschränkungen
Die Europäische Union hat gegen bestimmte Personen, Gruppen oder Organisationen Maßnahmen beschlossen, die zum einen zur Bekämpfung des Terrorismus beitragen und zum anderen den Wirtschaftsverkehr mit Personen einschränken sollen, die für die politische Lage in einem Embargoland verantwortlich gemacht werden bzw. dafür Verantwortung tragen.
Post- oder Kuriersendungen aus einem Nicht-EU-Staat dürfen nicht empfangen werden, wenn der Absender (Person, Gruppe, Organisation oder Ähnliche) der Sendung einer Einschränkung durch eine EU-Verordnung unterliegt.
Das Verbot erfasst alle an dem Vorgang beteiligten Personen, Gruppen oder Organisationen. Daher ist es nicht ausreichend, lediglich zu prüfen, ob der Absender von der jeweiligen Einschränkung betroffen ist. Auch z.B. Mittler, Überbringer oder vorausgehende Absender sind zu prüfen.
Den betroffenen Personen, Gruppen oder Organisationen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen (sogenanntes Bereitstellungsverbot).
Der Begriff wirtschaftliche Ressourcen umfasst Vermögensgegenstände jeder Art. Dabei sind nicht nur körperliche Gegenstände gemeint, sondern alles, was gegen Entgelt veräußert oder überlassen werden kann, z.B. auch Dokumente, die einen Warenwert verkörpern oder Rechte an Waren oder Forderungen verbriefen. Damit sind auch Sendungen von dem Verbot umfasst, die eine Gegenleistung, z.B. Bezahlung, erfordern.
Ausnahmen
Güter, die nach Art, Menge und Wert lediglich für die persönliche Verwendung oder den persönlichen Gebrauch geeignet sind, werden nicht erfasst. Sendungen mit solchen Inhalten dürfen ohne Genehmigung vom Absender verschickt werden.
Eine genehmigungspflichtige Ausnahme liegt dann vor, wenn die Voraussetzungen aus den jeweiligen EU-Verordnungen erfüllt sind. Beispielsweise können Gelder und wirtschaftliche Ressourcen für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten und Medikamenten oder für die Deckung außerordentlicher Ausgaben genehmigt werden. In diesen Fällen müssen Sie der Zollbehörde eine durch die entsprechende Genehmigungsbehörde vorab erteilte Genehmigung vorlegen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über länderbezogene Embargomaßnahmen sowie gelistete Personen und Organisationen finden Sie unter folgenden Links in den Fachthemen.
Liste der Embargoländer
Liste der Personen und Organisationen