Darf ich Arzneimittel auf dem Postweg einführen?
Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Schäden strengen Vorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Bei Post- oder Kuriersendungen aus einem Nicht-EU-Staat sowie im Internethandel mit einem Land außerhalb der Europäischen Union gelten die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen aus dem Bereich "Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat" entsprechend.
Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat
Darf ich Betäubungsmittel auf dem Postweg einführen?
Was sind Betäubungsmittel?
Betäubungsmittel sind die in den Anlagen I bis III zum Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Arzneimittel, die dort aufgeführte Substanzen enthalten, gelten gleichzeitig als Betäubungsmittel.
Eine nicht amtliche Übersicht der dem BtMG unterstellten Stoffe, Stoffgruppen und davon ganz oder teilweise ausgenommene Zubereitungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).