Explosionsgefährliche Stoffe sind als Gefahrgut vom normalen Post- oder Kurierversand ausgeschlossen und unterliegen den speziellen Versand- und Transportvorschriften des Gefahrgutrechts. Im Fall eines Versands sollte daher unbedingt bei der Post oder bei dem beauftragten Frachtführer Erkundigungen eingeholt werden.
Im Übrigen gelten für Post- und Internetsendungen die Hinweise aus dem Bereich "Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat" entsprechend.