Rohdiamantensendungen aus einem Nicht-EU-Staat
Hintergrundinformationen
In den 1990er Jahren kristallisierte sich heraus, dass die auf dem afrikanischen Kontinent geführten Bürgerkriege insbesondere durch illegal geschürfte Diamanten finanziert wurden (sogenannte "Blutdiamanten"). Um den illegalen Handel mit Diamanten zu unterbinden und die Bürgerkriege zu beenden, einigten sich mehrere Diamanten produzierende Länder aus dem südlichen Afrika auf ein internationales Zertifikationssystem für den Diamantenhandel.
Die Regelungen des sogenannten Kimberley-Prozesses sind seit 2002 in Kraft. Inzwischen nehmen hieran mehr als 50 Staaten bzw. Staatengemeinschaften wie die Europäische Union, aber auch Vertreter der Industrie und Nichtregierungsorganisationen teil. Die Ein- oder Ausfuhr von Rohdiamanten ist daher nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Einfuhr von Rohdiamanten zulässig?
Die Einfuhr von Rohdiamanten ist nur zulässig
- aus Staaten, die am Kimberley-Prozess teilnehmen und
- wenn die Sendung von einem gültigen Zertifikat begleitet wird und
- sich die Diamanten in einem von der zertifizierenden Stelle verschlossenen Behältnis befinden.
Das Zertifikat ist ein von der befugten Behörde des jeweiligen Teilnehmerstaats ordnungsgemäß ausgestelltes und bestätigtes Dokument. Durch dieses wird die Einhaltung der Bestimmungen des Kimberley-Prozesses bestätigt.
Eine Liste der am Kimberley-Prozess teilnehmenden Staaten sowie entsprechende Kontaktdaten der zuständigen Behörden finden Sie im Bereich Teilnehmer/Kontakt.
Was ist dadurch bei der Einfuhr von Rohdiamanten zu beachten?
Sendungen, die Rohdiamanten enthalten, müssen daher zunächst einer zuständigen Gemeinschaftsbehörde vorgeführt werden, die das Zertifikat sowie das Behältnis prüft und bestätigt.
Im Post- oder Kurierverkehr, werden Ihnen Sendungen, die erkennbar Rohdiamanten enthalten, nicht direkt zugestellt, sondern von dem jeweiligen Beförderer unmittelbar der deutschen Gemeinschaftsbehörde, der Zertifizierungsstelle beim Zollamt in Idar-Oberstein, zugeleitet. Das Zollamt informiert den Empfänger einer Rohdiamanten-Sendung schriftlich, sobald diese dort eingeht.
Sofern alle Voraussetzungen nach dem Kimberley-Prozess erfüllt sind, wird dies von der Zertifizierungsstelle bestätigt und eine weitere Einfuhrabfertigung steht Ihnen offen.
Bei der Bestätigung des Zertifikats und Begutachtung der Diamanten entstehen Kosten, die vom Einführer zu tragen sind.
Ist die Inanspruchnahme von Befreiungen oder Vereinfachungen möglich?
Nein. Da der Handel mit illegal geschürften Rohdiamanten strikt unterbunden werden soll, sind die Voraussetzungen des Kimberley-Prozesses unabhängig vom Wert und der Menge der Rohdiamanten sowie auch der gewählten Beförderungsart, stets einzuhalten. Es existieren keine Wertgrenzen oder Freimengen für Rohdiamanten, ebenso muss die Zollanmeldung stets im schriftlichen Normalverfahren abgegeben werden.
Besondere Voraussetzungen für Rohdiamantensendungen aus Grönland
Zum 9. April 2014 wurde Grönland in das Zertifikationssystem der Europäischen Union für Rohdiamanten miteinbezogen. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, Rohdiamanten aus Grönland in die Europäische Union einzuführen. Zur Einhaltung der Vorgaben des Kimberley-Prozesses wurden besondere Regeln und Verfahren festgelegt, die im Einzelnen dem Beschluss Nr. 136/2014/EU des Rates vom 20. Februar 2014 entnommen werden können.
Verstöße gegen das Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses werden ahndungsrechtlich verfolgt.