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Textilien

Einfuhrgenehmigung

Abweichend vom Grundsatz des freien und uneingeschränkten Warenverkehrs gibt es Bestimmungen, die zum Schutz verschiedener Branchen der europäischen Wirtschaft eingeführt wurden. Bei der Einfuhr derartiger Waren müssen der zuständigen Zollstelle deshalb gegebenenfalls spezielle Dokumente vorgelegt werden, die den Behörden die Überwachung des Handels mit diesen Waren ermöglichen.

Die kommerzielle Einfuhr bestimmter Textilien aus einzelnen Nicht-EU-Staaten kann von der Vorlage einer Einfuhrgenehmigung abhängig gemacht werden.

Beschränkungen bestehen derzeit für bestimmte Textilien aus Nordkorea.

Die Einfuhrgenehmigung muss bereits vor der Einfuhr der Textilien von den dafür zuständigen Behörden ausgestellt und zum Zeitpunkt der Einfuhr zusammen mit den Textilien bei der zuständigen Zollstelle vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie!

Ohne die vorgeschriebene Einfuhrgenehmigung dürfen diese Textilien nicht eingeführt werden. Verstöße können ahndungsrechtlich verfolgt werden.

Weitere Informationen zur Einfuhr von Textilien im Unternehmensbereich
Weitere Informationen zur Einfuhr von Textilien in den Fachthemen

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