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Waffen und Munition

Bei Sendungen im Post- oder Kurierverkehr aus einem Land außerhalb der Europäischen Union sowie im Internethandel mit einem Land außerhalb der Europäischen Union gelten die waffenrechtlichen Bestimmungen aus dem Bereich "Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat" entsprechend.

Hinweis

Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei der waffenrechtlich zuständigen Behörde, ob der beabsichtigte Postversand von Waffen oder Munition zulässig ist und ob waffenrechtliche Dokumente erforderlich sind.

Waffenrechtliche Bestimmungen bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat

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