Warum wurde meine Sendung an das Zollamt weitergeleitet?
Postsendungen, die die Deutsche Post AG im Rahmen des Weltpostvertrages befördert, werden an ein Zollamt weitergeleitet, wenn die Deutsche Post AG anhand der ihr vorliegenden Daten nicht in der Lage ist, eine Zollanmeldung abzugeben, weil Angaben fehlen oder möglicherweise unvollständig oder fehlerhaft sind, wie z.B.
- Angaben zum Wert und/oder zum Inhalt der Sendung,
- Angabe der EORI-Nummer bei Wirtschaftsbeteiligten,
- Nachweise für Rückwaren,
- Nachweise bei Reparaturen usw.
Ausschlaggebend sind hier nicht die Angaben in der Zollinhaltserklärung, die auf der Außenseite der Sendung angebracht ist, sondern die Angaben in den elektronischen Daten, die von der absendenden Post bzw. vom Versender übermittelt werden.
Falls bei den versandten Waren Anhaltspunkte für das Vorliegen von Verboten und Beschränkungen vorliegen, kann die Sendung ebenfalls in der Regel nicht von der Deutschen Post AG angemeldet werden, sondern es sind ergänzende Angaben oder Unterlagen des Empfängers notwendig.
Die Deutsche Post AG informiert Sie, wenn Ihnen eine Sendung nicht zugestellt werden konnte, weil weitere Fragen zu klären sind. In dem Benachrichtigungsschreiben finden Sie wichtige Hinweise zu den weiteren Schritten und bei welchem Zollamt und für welchen Zeitraum Ihre Sendung lagert.
Bitte melden Sie sich kurzfristig bei dem Zollamt, das im Benachrichtigungsschreiben angegebenen ist!
Briefsendungen werden 7 Tage und Pakete 9 Tage bei den Zollämtern gelagert und danach an den Versender zurückgeschickt.
Die Lagerung von Postsendungen bei der Zollstelle ist kostenpflichtig - ab einer Lagerdauer von 10 Tagen werden Lagerkosten in Höhe von mindestens 5 Euro erhoben.
Briefsendungen umfassen Briefe, Päckchen und Wurfsendungen bis zu einem Gewicht von bis zu 2 Kilogramm. Diese Sendungen können Waren wie zum Beispiel Kinderkleidung, Schuhe oder Smartphones beinhalten.
Ein Hinweis, ob es sich bei Ihrer Sendung um einen Brief oder um ein Paket handelt, können Sie dem Kundenanschreiben der Deutschen Post AG entnehmen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen nun zur Wahl:
- persönliche Abholung der Sendung beim Zollamt
- Selbstständige elektronische Zollanmeldung mittels Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK)
- Postabfertigung von zu Hause
- Verweigerung der Annahme der Sendung, Rücksendung an den Versender
Die IPK wird online über das Zoll-Portal angeboten und ist dort nach erfolgter Registrierung bzw. Anmeldung für Privatpersonen und Unternehmen unter der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" zugänglich. Dazu ist eine Registrierung im Zoll-Portal notwendig, die zunächst mit ELSTER-Zertifikat oder elektronischem Personalausweis erfolgen muss.
Das Zoll-Portal bietet Ihnen einen einfachen und sicheren Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls.
Nach einmaliger Registrierung können Sie Ihre Anträge digital über das Zoll-Portal stellen und deren Bearbeitungsstand verfolgen.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" [Anmeldung notwendig]
Was muss ich bei der Abholung der Sendung beim Zollamt beachten?
Sie können die Sendung entweder selbst beim Zollamt abholen oder einen Vertreter bitten, die Sendung für Sie abzuholen. Beachten Sie, dass für gewerbliche Anmelder seit dem 1. April 2024 eine mündliche Zollanmeldung nicht mehr zulässig ist.
Bitte bringen Sie unbedingt folgende Unterlagen zum Zollamt mit:
- das Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG
Ausdrucke der fehlenden Unterlagen
Geeignete Unterlagen sind z.B. die Handelsrechnung oder ein Zahlungsnachweis (Paypal Beleg oder ähnliches). Aus den Unterlagen muss sich der vollständige Kaufpreis der Ware einschließlich des Portos klar ergeben. Bei Besonderheiten bringen Sie bitte unbedingt die weiteren Nachweise mit, zum Beispiel, wenn die Sendung nach einer Reparatur im Ausland zurückgeschickt worden ist.
eine unterschriebene Vollmacht
Eine unterschriebene, formlose Vollmacht ist dann erforderlich, wenn ein Vertreter die Zollanmeldung im Namen des Empfängers abgibt, das heißt, dass der Empfänger Zollschuldner und Anmelder wird. Wenn der Vertreter die Zollanmeldung im eigenen Namen abgibt, das heißt selbst Zollschuldner und Anmelder wird, ist keine Vollmacht erforderlich.
- eine elektronische bzw. eine elektronisch übermittelte Zollanmeldung
Eine elektronische (ATLAS) bzw. eine elektronisch übermittelte Zollanmeldung (Internet-Zollanmeldung-Einfuhr, kurz IZA) ist immer erforderlich, wenn es sich um eine kommerzielle Sendung mit einem Wert von mehr als 150 Euro handelt (z.B. Kauf im Internet) oder wenn Besonderheiten vorliegen (z.B. bei Verboten und Beschränkungen).
Ausführliche Informationen zu den Formen der Zollanmeldung einschließlich der Internet-Zollanmeldung-Einfuhr-IZA erhalten Sie hier:
Zollanmeldung
Für Privatpersonen und Unternehmen, welche nicht im Rahmen des Teilnehmerverfahrens auftreten wollen oder können, steht im Zoll-Portal der Zollanmeldungstyp IPK (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Sachwert von bis zu 150 Euro) Verfügung.
Die IPK wird online über das Zoll-Portal angeboten und ist dort nach erfolgter Registrierung bzw. Anmeldung mit ELSTER- Zertifikat oder elektronischem Personalausweis für Privatpersonen und Unternehmen unter der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" zugänglich.
Das Zoll-Portal bietet Ihnen einen einfachen und sicheren Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls.
Nach einmaliger Registrierung können Sie Ihre Anträge digital über das Zoll-Portal stellen und deren Bearbeitungsstand verfolgen.
ATLAS-IMPOST
Zoll-Portal: Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" [Anmeldung notwendig]
Was bedeutet die "Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK)"?
Zum Zollamt weitergeleitete Postsendungen können ohne Ihre persönliche Anwesenheit beim Zollamt abgefertigt werden.
Wenn Sie die Benachrichtigung der Deutschen Post AG erhalten, dass Ihre Sendung beim Zollamt liegt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sendung selbst mit der IPK elektronisch anzumelden. Den Zugang zur IPK erhalten Sie über eine Internet-Plattform, das Zoll-Portal. Dort können Sie die Zollanmeldung für Ihre Sendung mit den Ihnen vorliegenden Daten selbst vornehmen.
Die IPK wird online über das Zoll-Portal angeboten und ist dort nach erfolgter Registrierung bzw. Anmeldung für Privatpersonen und Unternehmen unter der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" zugänglich.
Das Zoll-Portal bietet Ihnen einen einfachen und sicheren Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls.
Nach einmaliger Registrierung können Sie Ihre Anträge digital über das Zoll-Portal stellen und deren Bearbeitungsstand verfolgen.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" [Anmeldung notwendig]
Nach erfolgter Abfertigung und ggf. Zahlung der Einfuhrabgaben, kann Ihnen Ihre Sendung zugeschickt werden. Hierzu ist eine vorherige Übermittlung einer Paketwertmarke erforderlich, da die Deutsche Post AG oder ein Post- und Kurierdienstleister, der Ihre Sendung während der Öffnungszeiten beim Zollamt abholt, für den Transport Ihrer Sendung einen erneuten Beförderungsauftrag (Inlandfrankierung mit Haftung für Paketsendungen) benötigt. Weitere Zollgebühren werden nicht fällig. Alternativ können Sie die Postsendung beim Zollamt selbst abholen.
Die Lagerdauer beträgt bei Briefsendungen 7 Tage und bei Paketsendungen 9 Tage ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Sendung durch die Deutsche Post AG an das Zollamt, d.h. diese Frist kann bereits laufen, obwohl Sie von der Deutschen Post AG noch keine Benachrichtigung erhalten haben.
Für kommerzielle Sendungen mit einem Sachwert von mehr als 150 Euro ist eine elektronische Zollanmeldung (Fachanwendung ATLAS Zollbehandlung) bzw. eine elektronisch übermittelte Zollanmeldung (Internet-Zollanmeldung-Einfuhr, kurz IZA) erforderlich.
Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA)
Was bedeutet "Postabfertigung von zu Hause"?
Zum Zollamt weitergeleitete Postsendungen können ohne Ihre persönliche Anwesenheit beim Zollamt abgefertigt werden. Die Abfertigungsform der "Postabfertigung von zu Hause" steht nur Privatpersonen zur Verfügung.
Für Wirtschaftsbeteiligte ist eine elektronische oder elektronisch übermittelte Zollanmeldung erforderlich (als Teilnehmer der Fachanwendung ATLAS oder mit der Internetzollanmeldung (IZA) oder der Importanmeldung für Post- und Kuriersendungen bis 150 Euro (IPK), für die Ihre Anwesenheit auf dem Zollamt jeweils ebenfalls nicht erforderlich ist).
Wenn Sie die Benachrichtigung der Deutschen Post AG erhalten, dass Ihre Sendung beim Zollamt liegt, setzen Sie sich bitte zeitnah mit diesem in Verbindung, sofern Sie Ihre Sendung nicht wie gewohnt beim Zollamt abholen möchten. Die Kontaktdaten des zuständigen Zollamts entnehmen Sie bitte der Benachrichtigung der Deutschen Post AG.
Nach Kontaktaufnahme mit Ihrem Zollamt erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie erklären, dass Sie Ihre Zollanmeldung als "Postabfertigung von zu Hause" abgeben werden.
Das Formular können Sie auch hier abrufen:
Erklärung für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro oder Geschenke
Erklärung für kommerzielle Sendungen mit einem Sachwert von mehr als 150 Euro
Diese Erklärung senden Sie anschließend (per Post, E-Mail oder Fax) mit den ggf. erforderlichen Unterlagen innerhalb der Lagerdauer Ihrer Sendung an das Zollamt. Die Lagerdauer beträgt bei Briefsendungen 7 Tage und bei Paketsendungen 9 Tage ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Sendung durch die Deutsche Post AG an das Zollamt, d.h. diese Frist kann bereits laufen, obwohl Sie von der Deutschen Post AG noch keine Benachrichtigung erhalten haben.
Nach Erhalt der Erklärung und Ihrer Unterlagen fertigt das Zollamt die Sendung ab. Sie können dies auch selbst übernehmen mithilfe der Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen bis 150 Euro (IPK).
Für kommerzielle Sendungen mit einem Sachwert von mehr als 150 Euro ist eine zusätzliche elektronische Zollanmeldung (Fachanwendung ATLAS Zollbehandlung) bzw. eine elektronisch übermittelte Zollanmeldung (Internet-Zollanmeldung-Einfuhr, kurz IZA) erforderlich.
Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA)
Nach erfolgter Abfertigung und ggf. Zahlung der Einfuhrabgaben, kann Ihnen Ihre Sendung zugeschickt werden. Hierzu ist eine vorherige Übermittlung einer Paketwertmarke erforderlich, da die Deutsche Post AG oder ein Post- und Kurierdienstleister, der Ihre Sendung während der Öffnungszeiten beim Zollamt abholt, für den Transport Ihrer Sendung einen erneuten Beförderungsauftrag (Inlandfrankierung mit Haftung für Paketsendungen) benötigt. Weitere Zollgebühren werden nicht fällig. Alternativ können Sie die Postsendung beim Zollamt selbst abholen. Erledigen Sie dies bitte innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt Ihres Abgabenbescheids, denn ab dem 10. Lagertag werden Lagergebühren berechnet.
Bildbeschreibung
Mit der Darstellung wird die Reihenfolge des Verfahrensablaufs der Postabfertigung von zu Hause (PvzH) beispielhaft wiedergegeben:
- Darstellung über das Ausfüllen des Formulars "Erklärung zur Zollanmeldung Ihrer Postsendung"
- Darstellung zur Übersendung des Formulars und von Unterlagen an das Zollamt:
Als Beispiel das Formular "Erklärung zur Zollanmeldung Ihrer Postsendung", einer Rechnung und einer Bestellbestätigung zur Ware - Darstellung zur Zahlung von Abgaben, Bild eines stilisierten Steuerbescheids
- Darstellung der Übersendung einer Paketmarke an das Zollamt anhand eines Symbols für einen Briefumschlag
- Darstellung für den Versand des Pakets nach Zahlungseingang beim Zollamt mithilfe eines Symbols für ein Paket
Darunter ebenfalls als Punkt 4:
Die alternative Möglichkeit, die Sendung auf dem Zollamt persönlich abholen, abgebildet sind ein Gebäude mit der Beschriftung "Zollamt", ein Symbol für eine Person und ein Bild von einem Paket.
Was bedeutet "Nachträgliche Postverzollung" - Vertretung durch die Deutsche Post AG?
Die Deutsche Post AG hat Ihre Serviceleistung der "nachträglichen Postverzollung" eingestellt. Im gleichen Zug wurde der neue Service "Wertermittlung" eingeführt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Post AG.
Was bedeutet der Service "Wertermittlung" der Deutschen Post AG?
Die Deutsche Post AG hat ab dem 1. November 2022 den neuen kostenpflichtigen Service "Wertermittlung" eingeführt. Dieser Service löst die "Nachträgliche Postverzollung" ab. Mit dem Service sollen wertbezogene Fragestellungen direkt mit den Empfängern geklärt werden, ohne dass die Sendungen an die zuständigen Zollstellen weitergeleitet werden. Bei weiteren Fragen zu diesem Service sowie zu den Kosten wenden Sie sich bitte an die Deutsche Post AG.
Was muss ich tun, wenn ich die Annahme der Sendung verweigern möchte?
Bitte teilen Sie der Deutschen Post AG oder dem Zollamt kurzfristig mit, wenn Sie die Annahme der Sendung verweigern möchten.