Der Versand von Gütern in Drittstaaten ist nicht uneingeschränkt erlaubt, da gegenüber einer Reihe von Ländern besondere Beschränkungen zu beachten sind.
Embargomaßnahmen
Länderbezogene Beschränkungen - auch Embargomaßnahmen genannt - werden in der Regel aufgrund von Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erlassen. Diese werden in Gemeinschaftsrecht umgesetzt und gegebenenfalls durch zusätzliche nationale Maßnahmen ergänzt bzw. erweitert.
Embargomaßnahmen können beispielsweise die Versendung bestimmter Güter in ein Land verbieten und vorschreiben, dass vor der Ausfuhr bestimmter Güter in das betreffende Land eine Genehmigung einzuholen ist. Sie können zusätzliche Formalitäten vorsehen oder festlegen, dass Sendungen an bestimmte Personen nur in eng abgegrenzten Ausnahmefällen erfolgen dürfen. Obwohl Zielsetzung der Embargovorschriften in der Regel eine mehr oder weniger umfangreiche Einschränkung des Wirtschaftsverkehrs mit dem betreffenden Land ist, ist deren Einhaltung sicherzustellen.
Eine Auflistung aller Embargoländer sowie einen Überblick über die aufgrund von Embargos unmittelbar zu beachtenden Beschränkungen bietet die "Liste der Embargoländer" in den Fachthemen.