Für den Postverkehr gelten die artenschutzrechtlichen Bestimmungen aus dem Bereich "Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat" entsprechend.
Artenschutzrechtliche Bestimmungen bei Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat
Für den Postverkehr gelten die artenschutzrechtlichen Bestimmungen aus dem Bereich "Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat" entsprechend.
Artenschutzrechtliche Bestimmungen bei Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat
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