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Arzneimittel und Betäubungsmittel

Darf ich Arzneimittel auf dem Postweg ausführen?

Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Schäden strengen Vorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Bei Postsendungen in einen Nicht-EU-Staat sowie im Internethandel mit einem Land außerhalb der Europäischen Union gelten die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen aus dem Bereich "Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat" entsprechend.

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat

Darf ich Betäubungsmittel auf dem Postweg ausführen?

Hinweis

Die Beförderung von Betäubungsmitteln im Postverkehr ist durch den Weltpostvertrag bzw. durch Abkommen des Weltpostvereins ohne Einschränkung verboten!

Was sind Betäubungsmittel?

Betäubungsmittel sind die in den Anlagen I bis III zum Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Arzneimittel, die dort aufgeführte Substanzen enthalten, gelten gleichzeitig als Betäubungsmittel.

Eine nicht amtliche Übersicht der dem BtMG unterstellten Stoffe, Stoffgruppen und davon ganz oder teilweise ausgenommene Zubereitungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

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