Beschränkungen im Warenverkehr gemäß der Dual-Use-Verordnung
Eine Vielzahl von Waren kann aufgrund ihrer technischen Eigenschaften oder Beschaffenheit nicht nur im zivilen Bereich genutzt werden, sondern auch einem militärischen Zweck zugeführt werden.
Bei derartigen Waren spricht man von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck oder auch von Dual-Use-Gütern (englisch für "doppelte Verwendung").
Hierunter fallen insbesondere auch Güter aus dem Bereich der sensitiven Elektronik, Telekommunikation, IT-Technik, aber auch Datenverarbeitungsprogramme (Software) oder andere Technologien (Konstruktionspläne etc.).
Solche Güter können beim Versand in Nicht-EU-Staaten, auch via Internet (beispielsweise E-Mail), Beschränkungen unterliegen.
Weiterführende Informationen, insbesondere auch zum Erkennen, ob es sich um solche Güter handelt, finden Sie unter folgendem Link.