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Rohdiamantensendungen in einen Nicht-EU-Staat

Hintergrundinformationen

In den 1990er-Jahren kristallisierte sich heraus, dass die auf dem afrikanischen Kontinent geführten Bürgerkriege insbesondere durch illegal geschürfte Diamanten finanziert wurden (sogenannte "Blutdiamanten"). Um den illegalen Handel mit Diamanten zu unterbinden und die Bürgerkriege zu beenden, einigten sich mehrere Diamanten produzierende Länder aus dem südlichen Afrika auf ein internationales Zertifikationssystem für den Diamantenhandel.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 vom 20. Dezember 2002 wurde das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten eingeführt. Inzwischen nehmen hieran mehr als 50 Staaten bzw. Staatengemeinschaften wie die Europäische Union, aber auch Vertreter der Industrie und Nichtregierungsorganisationen teil. Die Ein- oder Ausfuhr von Rohdiamanten ist daher nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Was ist bei der Ausfuhr von Rohdiamanten zu beachten?

Die Ausfuhr von Rohdiamanten in Länder außerhalb der Europäischen Union, das heißt auch das Verschicken in solche Staaten ist grundsätzlich nur möglich, wenn

  • die Sendung von einem gültigen, von einer Gemeinschaftsbehörde ausgestellten Zertifikat begleitet wird und
  • sich die Diamanten in einem gegen Eingriffe geschützten Behältnis befinden.

Da es sich somit um Sendungen handelt, die besonderen Förmlichkeiten unterliegen, müssen diese darüber hinaus stets mit einer schriftlichen Zollanmeldung zur Ausfuhr angemeldet werden. Befreiungen oder Vereinfachungen im Ausfuhrverfahren sind nicht möglich.

Was ist ein Zertifikat?

Das Zertifikat ist ein von der befugten Behörde des jeweiligen Teilnehmerstaats ordnungsgemäß ausgestelltes und bestätigtes Dokument. Durch dieses wird die Einhaltung der Bestimmungen des Kimberley-Prozesses bestätigt. Innerhalb der Europäischen Union existieren lediglich sechs Gemeinschaftsbehörden, die zur Ausstellung dieser Zertifikate autorisiert sind.

Wie und wo bekomme ich ein solches Zertifikat?

Die Rohdiamanten müssen zunächst bei einer zur Ausstellung der Zertifikate berechtigten Gemeinschaftsbehörde vorgelegt werden. Dies ist in Deutschland die Zertifizierungsstelle für Rohdiamanten beim Zollamt Idar-Oberstein. Hier werden die einzelnen Voraussetzungen geprüft und die Zertifikate ausgestellt. Die Kosten für die Ausstellung eines Zertifikats sind vom Ausführer zu tragen.

Wenn Sie Rohdiamanten verschicken möchten, empfehlen wir Ihnen sich frühzeitig mit dem Zollamt Idar-Oberstein oder der entsprechenden Gemeinschaftsbehörde in Ihrem Mitgliedstaat in Verbindungen zu setzen. Diese werden Sie gern über die weiteren Schritte informieren.

Die Kontaktdaten aller Gemeinschaftsbehörden finden Sie im Bereich "Hintergrund".

Ist die Inanspruchnahme von Vereinfachungen oder Befreiungen möglich?

Nein. Da der Handel mit illegal geschürften Rohdiamanten strikt unterbunden werden soll, sind die Voraussetzungen des Kimberley-Prozesses, unabhängig vom Wert und der Menge der Rohdiamanten sowie auch der gewählten Beförderungsart, stets einzuhalten. Es existieren keine Wertgrenzen oder Freimengen für Rohdiamanten. Die Abwicklung des Ausfuhrverfahrens muss stets im zweistufigen Normalverfahren erfolgen.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass eine Ausfuhr ohne ein gültiges, von einer Gemeinschaftsbehörde der Europäischen Union ausgestelltes Zertifikat nicht zulässig ist. Verstöße gegen das Zertifikationssystem werden ahndungsrechtlich verfolgt.

Besonderheiten beim Versenden von Rohdiamanten nach Grönland

Zum 9. April 2014 wurde Grönland in das Zertifikationssystem der Europäischen Union für Rohdiamanten miteinbezogen. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, Rohdiamanten aus der Europäischen Union nach Grönland zu versenden. Zur Einhaltung der Vorgaben des Kimberley-Prozesses wurden besondere Regeln und Verfahren festgelegt, die im Einzelnen dem Beschluss Nr. 136/2014/EU des Rates vom 20. Februar 2014 entnommen werden können.

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