Arzneimittel auf dem Postweg innerhalb der EU
Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Schäden strengen Vorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Bei Post- oder Kuriersendungen innerhalb der Europäischen Union gelten die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen aus dem Bereich "Warenverkehr innerhalb der EU" entsprechend.
Arzneimittelrechtliche Bestimmungen beim Warenverkehr innerhalb der EU
Betäubungsmittel auf dem Postweg innerhalb der EU
Was sind Betäubungsmittel?
Betäubungsmittel sind die in den Anlagen I bis III zum Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Arzneimittel, die dort aufgeführte Substanzen enthalten, gelten gleichzeitig als Betäubungsmittel.
Eine nicht amtliche Übersicht der dem BtMG unterstellten Stoffe, Stoffgruppen und davon ganz oder teilweise ausgenommenen Zubereitungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).