Explosionsgefährliche Stoffe sind als Gefahrgut vom normalen Post- oder Kurierversand ausgeschlossen und unterliegen den speziellen Versand- und Transportvorschriften des Gefahrgutrechts. Im Falle eines Versands sollten daher unbedingt bei der Post oder bei dem beauftragten Frachtführer Erkundigungen eingeholt werden.
Im Übrigen gelten für Post- und Internetsendungen die Bestimmungen aus dem Bereich "Warenverkehr innerhalb der EU" entsprechend.