Zoll

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Barmittelverkehr

Anzeigepflicht innerhalb der EU

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Diese Maßnahmen dienen der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

Die Kontrolleinheiten des Zolls kontrollieren an den Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anzeigepflicht.

Weitere Informationen zur Anzeigepflicht von Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln beim Grenzübertritt zu Mitgliedstaaten der EU finden Sie in den Fachthemen:

Anzeigepflicht beim Grenzübertritt zu Mitgliedstaaten der EU

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