Beschränkungen im Warenverkehr gemäß der Dual-Use-VO innerhalb der EU
Grundsätzlich unterliegen Ein- oder Ausfuhren aus oder in andere Mitgliedstaaten der EU, sog. innergemeinschaftliche Verbringungen, keinen Beschränkungen.
Dennoch gibt es einen Bereich von exportkontrollpolitisch hochsensiblen Gütern, deren Handel einer Überwachung bedarf. Diese Güter sind in Anhang IV der Dual-Use-VO aufgeführt.
Die hier gelisteten Güter unterliegen auch bei einer innergemeinschaftlichen Verbringung einem Genehmigungsvorbehalt.
Zuständig für die Erteilung von Genehmigungen ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auf den Internetseiten des BAFA erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Antragstellung, Genehmigungserteilung, zu Verfahrensvereinfachungen, Auskünften zu den Güterlisten und weiteren Themen.
Daneben bestehen weitere Genehmigungspflichten - auch für Güter, die in keiner Liste aufgeführt sind - wenn die Güter zwar zunächst in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, das Endbestimmungsziel jedoch außerhalb der EU liegt.
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen im Rahmen einer Verbringung und Ihren Pflichten als Verbringer erhalten Sie in den Fachthemen.
Außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen im Rahmen einer Verbringung