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Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprung

Lieferantenerklärungen (LE) für Waren ohne Präferenzursprung sind für Ihren Kunden dann von Bedeutung, wenn Sie

  • an den gelieferten Waren Be- oder Verarbeitungen vorgenommen haben, die für sich genommen nicht ursprungsbegründend sind, und
  • diese Waren bei Ihrem Kunden weiter be- oder verarbeitet werden und
  • die in seinem Unternehmen insgesamt durchgeführten Be- oder Verarbeitungen zum präferenziellen Ursprung führen.

Die LE für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft bescheinigt Ihrem Kunden also nicht eine bereits bestehende Ursprungseigenschaft der Waren.
Sie enthält vielmehr Aussagen über die verwendeten, in der Regel von Dritten bezogenen Vorerzeugnisse und zwar getrennt nach

  • Vorerzeugnissen ohne Ursprung ("VoU") und
  • Vorerzeugnissen mit Ursprung ("VmU").

Informationen zu Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprung

VmU können einen Ursprung in der Europäischen Union besitzen oder einen Ursprung in einem Partnerstaat, der im Rahmen der Kumulierung zum Tragen kommt. Daher enthält eine LE für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft einen sogenannten Kumulierungsvermerk, der im Zusammenhang mit der Pan-Euro-Med-Kumulierung relevant ist.

Informationen zur Kumulierung
Informationen zur Paneuropäischen und Pan-Euro-Med-Kumulierung in den Fachthemen

Grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen für Waren ohne Ursprungseigenschaft

Lieferantenerklärungen können grundsätzlich nur bei Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union verwendet werden.

Lieferantenerklärungen für Ausfuhrsendungen in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören (sogenannte grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen), sind nur in bestimmten Fällen möglich.

Informationen zu grenzüberschreitenden Lieferantenerklärungen

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