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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.zoll-karriere.de veröffentlichte Website der Generalzolldirektion.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Dabei nicht eingeschlossen war die Prüfung von digitalen Dokumenten (Dateien zum Download).

Digitale Dokumente (Dateien zum Download), die derzeit noch als nicht barrierefrei gekennzeichnet sind, werden sukzessive durch barrierefreie Dokumente ersetzt oder um barrierefreie Alternativversionen ergänzt.

Die Überprüfung der Website wird noch in 2020 durch einen externen Dienstleister durchgeführt.

Die erkannten Unvereinbarkeiten werden schrittweise behoben.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 4.09.2020 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Generalzolldirektion
E-Mail: zoll-karriere.gzd­@zoll.bund.de

Oder nutzen Sie das dafür vorgesehene Funktion am Ende dieser Webseite.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info­@schlichtungsstelle-bgg.de.