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Handelt es sich bei Ihrem Vertragspartner um eine natürliche Person, das heißt eine Privatperson oder ein Einzelunternehmen, ist ein gültiger amtlicher Ausweis (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.
Handelt es sich bei Ihrem Vertragspartner hingegen um eine juristische Person oder eine Personengesellschaft (also beispielsweise um eine GmbH, OHG, KG oder einen Verein), ist ein Auszug aus einem amtlichen Register oder Verzeichnis (in der Regel ein Handelsregisterauszug) vorzulegen.
Fertigen Sie Kopien oder Ausdrucke der vorgelegten Dokumente oder speichern Sie diese als Scan bzw. Foto elektronisch ab.