Willkommen beim Zoll

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Einfuhrabgaben

Einfuhrabgaben

Einfuhrabgaben
  • Aus Drittländern:
    Einfuhrabgaben

    Die folgenden Einfuhrabgaben können für Ihre Ware erhoben werden:

    • Zoll: Jede Ware hat einen eigenen Zollsatz
    • Einfuhrumsatzsteuer: Entspricht der Mehrwertsteuer in Höhe von 7 oder 19 Prozent
    • Verbrauchsteuern: Werden auf hochsteuerbare Waren wie Alkohol, Tabakwaren und Kaffee erhoben.
    1. Sachwert der Sendung bis 150 €: Einfuhrumsatzsteuer
    2. Sachwert der Sendung über 150 €: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer
    3. In Sendungen enthaltene VSt-Waren: Verbrauchsteuern

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