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Streckengeschäft aus Sicht eines Steuerlagerinhabers als Zwischenhändler

Streckengeschäft aus Sicht eines Steuerlagerinhabers als Zwischenhändler

Bildbeschreibung
  1. Der Kunde gibt den Auftrag an den Zwischenhändler (Steuerlager, auch Lager ohne Lagerstätten).
  2. Der Zwischenhändler (Steuerlager, auch Lager ohne Lagerstätten) macht die Bestellung beim Lieferant (Steuerlager).
  3. Der Lieferant (Steuerlager) führt den Transport zum Kunden aus.
  4. Der Lieferant (Steuerlager) stellt die Rechnung an den Zwischenhändler (Steuerlager, auch Lager ohne Lagerstätten).
  5. Der Zwischenhändler (Steuerlager, auch Lager ohne Lagerstätten) leiste die Zahlung an den Lieferanten (Steuerlager).
  6. Der Zwischenhändler (Steuerlager, auch Lager ohne Lagerstätten) stellt die Rechnung an den Kunden.
  7. Der Kunde leiste die Zahlung an den Zwischenhändler (Steuerlager, auch Lager ohne Lagerstätten).

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